Mo, 13. November 2023
hier:
Zukunft der Sportachse Ost, DS G-23/224
sowie
Verlängerung des Mietverhältnisses 'Dreisamstadion' zwischen Stadt Freiburg i. Br. und Sportclub Freiburg e. V, DS G-23/226
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
mit Interesse, aber auch mit erheblichem Nachfragebedarf hat unsere Fraktion die im Betreff genannten Beschlussvorlagen zur Kenntnis genommen und diskutiert.
Vorweg möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns nicht gegen dieVerlängerung des Mietverhältnisses 'Dreisamstadion' zwischen Stadt Freiburg i. Br. und Sportclub Freiburg e.V. stellen und auch der Sportachse Ost grundsätzlich offen gegenüberstehen.
Dennoch möchten wir in Erinnerung bringen, dass die ursprüngliche Drucksache zur Verlängerung des Mietvertrages mit dem SC Freiburg vergangenen Herbst von der Tagesordnung genommen werden musste, weil eine Mehrheit des Gemeinderates darauf bestanden hat, dass es verbindliche Regelungen in Bezug auf erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für die umliegenden Sportvereine geben muss.
Durch die Beschlussvorlage G-23/224 wird nun zwar eine Perspektive durch die Errichtung eines Rasenplatzes geboten, jedoch wird in gleicher Weise die dringend notwendige zukünftige Kompensation der insgesamt derzeitig vorhandenen neun Tennisplätze, die durch die geplante Neuordnung in Wegfall geraten, völlig offengelassen.
Nach Auffassung unserer Fraktion hat sich durch diese Vorgehensweise die Situation im Vergleich zur Beschlusslage von vor einem Jahr in nahezu keiner Weise geändert. Leidtragende der vorgelegten Entscheidung sind nun nicht mehr die genannten beiden Vereine PTSV Jahn und FT 1844, sondern der USC, eine Vielzahl von Studierenden und nicht vereinsorganisierten Sportlerinnen und Sportlern.
Aus diesem Grund fehlt es nach Auffassung unserer Fraktion an Beschlussreife für beide Beschlussvorlagen. Erst wenn die Zukunft für die weggefallenen Tennisplätze geklärt ist, kann und darf über die Kündigung des Mietvertrages der Universität und die Verlängerung des Mietvertrages SC Freiburg entschieden werden.
Darüber hinaus weist die Beschlussvorlage G-23/224 erhebliche Informationsdefizite auf, was nach Auffassung unserer Faktion ebenfalls einem Beschluss des
Gemeinderates entgegensteht.Durch die Ausführungen in der Tabelle auf Seite 3 der Beschlussvorlage wird der Eindruck erweckt, dass die vorhandenen Tennisplätze des USC lediglich von rund 20 Mitgliedern der „Abteilung Tennis“ genutzt werden. Dieser Eindruck soll offensichtlich durch die Ausführungen unter Ziffer 2.5 untermauert werden, da in Absatz zwei von einer niedrigen zweistelligen Zahl an Mitgliedern der Tennisabteilung gesprochen wird.
Gespräche unserer Fraktion mit den direkt Betroffenen, die im Übrigen auch mit anderen Fraktionen geführt wurden, haben eine völlig andere Nutzung der gegenwärtig
vorhandenen Tennisplätze gezeigt.Neben den wenigen Mitgliedern der Tennisabteilung des USC werden die Tennisplätze vor allem von einer Vielzahl von Studierenden der Universität, der Pädagogischen Hochschule und zusätzlich von einer großen Zahl von unmittelbaren Anwohnendengenutzt. Die Auslastung der Tennisanlage durch diese nicht vereinsgebundenen
Sportler soll ungewöhnlich hoch sein. Die Rede war von bis zu 1.000 Nutzerinnen und Nutzer pro Woche.
Der Aufnahmestopp von Mitgliedern, zum Beispiel beim Freiburger Tennis Club zeigt zusätzlich, wie hoch die Nachfrage offensichtlich ist.Ausführungen zu dieser Nutzung fehlen in der Vorlage vollends.
Gestatten Sie uns daher folgende Nachfrage:
1. Wie hoch ist die Gesamtauslastung der durch die vorgelegte Beschlussvorlage wegfallenden Tennisplätze?
2. Wie gestaltet sich der Nutzerkreis, aufgeteilt in Vereinsmitglieder, Studierende, Anwohnende und Sonstige?
3. Wie stellt sich die Gesamtauslastung (Frage 1.) im Vergleich zu sonstigen vergleichbaren Tennisanlagen dar?
Bei dem genannten Gespräch wurde unsere Fraktion zudem auch darüber informiert, dass der SC Freiburg wohl schon jetzt vier der insgesamt acht Tennisplätze beim Möslestadion nutzt.
4. Wurde die Möglichkeit einer Nutzung dieser vorhandenen Tennisplätze für die jetzigen Nutzer der Tennisplätze am Dreisamstadion geprüft, und falls nein, warum nicht?
Südwestlich des Möslestadions sind zudem Flächen vorhanden, die ggf. als Ersatz für die wegfallenden Flächen genutzt werden könnten.
5. Ist diese Fläche bisher geprüft worden?
Dem Gemeinderat wird zur Entscheidung die Kündigung des bestehenden Mietvertrages zwischen der Stadt Freiburg und der Universität zum 30.04.2025 vorgelegt. In der gesamten Beschlussvorlage findet sich keine einzige Information zu diesem Mietvertrag. Ausweislich der uns zur Verfügung stehenden Informationen besteht mit der Universität ein rechtsgültiger Mietvertrag mit einer Vertragslaufzeit bis zum Jahr 2038. Natürlich verkennt unsere Fraktion die Kündigungsmöglichkeiten der §§ 544 bzw. 594b BGB (Vertragsdauer über dreißig Jahre) nicht, jedoch ändert diese Möglichkeit einer Kündigung nichts daran, dass die Stadt Freiburg eine ursprünglich von ihr gemachte Laufzeitzusage widerruft.
6. Aus welchen Gründen wurde der Gemeinderat nicht über diese und andere Vertragsmodalitäten informiert?
Im Vertrauen auf die mit der Stadt Freiburg vereinbarte Vertragslaufzeit (bis 2038) haben die Akteure erhebliche Investitionen auf dem Gelände vorgenommen. Es sind nicht nur die Tennisplätze selbst erstellt, sondern darüber hinaus ist auch ein Vereinsheim gebaut worden. Allein für das Vereinsheim besteht wohl noch eine Restfinanzierungsverpflichtung in Höhe von ca. 150.000,00 €.
Über Kompensationsverpflichtungen, oder den geplanten Ersatz für diese Investitionen ist in der Vorlage selbst, aber auch in der Anlage zu den finanziellen Auswirkungen
nichts zu entnehmen.
7. Ist über diese Aspekte mit der Mieterin, den Nutzern gesprochen/verhandelt worden?
Falls nicht, aus welchem Grund?
Falls ja, mit welchen Ergebnis und warum finden sich in der Beschlussvorlage hierzu keine Informationen?
8. Wie stellt sich die vertragliche Situation in Bezug auf die genannten Investitionen dar? Wie gedenkt die Stadt die finanziellen Nachteile die durch die vorzeitige beabsichtigte Kündigung dem Mieter/Nutzer entstehen, zu kompensieren?
Wir bedanken uns für eine zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage noch vor der Beratung im HFA am kommenden Montag, 20. November 2023.
Mit freundlichen Grüßen
Sportachse Ost - Noch viele Fragen offen
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemOhier:
Zukunft der Sportachse Ost, DS G-23/224
sowie
Verlängerung des Mietverhältnisses 'Dreisamstadion' zwischen Stadt Freiburg i. Br. und Sportclub Freiburg e. V, DS G-23/226
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
mit Interesse, aber auch mit erheblichem Nachfragebedarf hat unsere Fraktion die im Betreff genannten Beschlussvorlagen zur Kenntnis genommen und diskutiert.
Vorweg möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns nicht gegen dieVerlängerung des Mietverhältnisses 'Dreisamstadion' zwischen Stadt Freiburg i. Br. und Sportclub Freiburg e.V. stellen und auch der Sportachse Ost grundsätzlich offen gegenüberstehen.
Dennoch möchten wir in Erinnerung bringen, dass die ursprüngliche Drucksache zur Verlängerung des Mietvertrages mit dem SC Freiburg vergangenen Herbst von der Tagesordnung genommen werden musste, weil eine Mehrheit des Gemeinderates darauf bestanden hat, dass es verbindliche Regelungen in Bezug auf erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für die umliegenden Sportvereine geben muss.
Durch die Beschlussvorlage G-23/224 wird nun zwar eine Perspektive durch die Errichtung eines Rasenplatzes geboten, jedoch wird in gleicher Weise die dringend notwendige zukünftige Kompensation der insgesamt derzeitig vorhandenen neun Tennisplätze, die durch die geplante Neuordnung in Wegfall geraten, völlig offengelassen.
Nach Auffassung unserer Fraktion hat sich durch diese Vorgehensweise die Situation im Vergleich zur Beschlusslage von vor einem Jahr in nahezu keiner Weise geändert. Leidtragende der vorgelegten Entscheidung sind nun nicht mehr die genannten beiden Vereine PTSV Jahn und FT 1844, sondern der USC, eine Vielzahl von Studierenden und nicht vereinsorganisierten Sportlerinnen und Sportlern.
Aus diesem Grund fehlt es nach Auffassung unserer Fraktion an Beschlussreife für beide Beschlussvorlagen. Erst wenn die Zukunft für die weggefallenen Tennisplätze geklärt ist, kann und darf über die Kündigung des Mietvertrages der Universität und die Verlängerung des Mietvertrages SC Freiburg entschieden werden.
Darüber hinaus weist die Beschlussvorlage G-23/224 erhebliche Informationsdefizite auf, was nach Auffassung unserer Faktion ebenfalls einem Beschluss des
Gemeinderates entgegensteht.Durch die Ausführungen in der Tabelle auf Seite 3 der Beschlussvorlage wird der Eindruck erweckt, dass die vorhandenen Tennisplätze des USC lediglich von rund 20 Mitgliedern der „Abteilung Tennis“ genutzt werden. Dieser Eindruck soll offensichtlich durch die Ausführungen unter Ziffer 2.5 untermauert werden, da in Absatz zwei von einer niedrigen zweistelligen Zahl an Mitgliedern der Tennisabteilung gesprochen wird.
Gespräche unserer Fraktion mit den direkt Betroffenen, die im Übrigen auch mit anderen Fraktionen geführt wurden, haben eine völlig andere Nutzung der gegenwärtig
vorhandenen Tennisplätze gezeigt.Neben den wenigen Mitgliedern der Tennisabteilung des USC werden die Tennisplätze vor allem von einer Vielzahl von Studierenden der Universität, der Pädagogischen Hochschule und zusätzlich von einer großen Zahl von unmittelbaren Anwohnendengenutzt. Die Auslastung der Tennisanlage durch diese nicht vereinsgebundenen
Sportler soll ungewöhnlich hoch sein. Die Rede war von bis zu 1.000 Nutzerinnen und Nutzer pro Woche.
Der Aufnahmestopp von Mitgliedern, zum Beispiel beim Freiburger Tennis Club zeigt zusätzlich, wie hoch die Nachfrage offensichtlich ist.Ausführungen zu dieser Nutzung fehlen in der Vorlage vollends.
Gestatten Sie uns daher folgende Nachfrage:
1. Wie hoch ist die Gesamtauslastung der durch die vorgelegte Beschlussvorlage wegfallenden Tennisplätze?
2. Wie gestaltet sich der Nutzerkreis, aufgeteilt in Vereinsmitglieder, Studierende, Anwohnende und Sonstige?
3. Wie stellt sich die Gesamtauslastung (Frage 1.) im Vergleich zu sonstigen vergleichbaren Tennisanlagen dar?
Bei dem genannten Gespräch wurde unsere Fraktion zudem auch darüber informiert, dass der SC Freiburg wohl schon jetzt vier der insgesamt acht Tennisplätze beim Möslestadion nutzt.
4. Wurde die Möglichkeit einer Nutzung dieser vorhandenen Tennisplätze für die jetzigen Nutzer der Tennisplätze am Dreisamstadion geprüft, und falls nein, warum nicht?
Südwestlich des Möslestadions sind zudem Flächen vorhanden, die ggf. als Ersatz für die wegfallenden Flächen genutzt werden könnten.
5. Ist diese Fläche bisher geprüft worden?
Dem Gemeinderat wird zur Entscheidung die Kündigung des bestehenden Mietvertrages zwischen der Stadt Freiburg und der Universität zum 30.04.2025 vorgelegt. In der gesamten Beschlussvorlage findet sich keine einzige Information zu diesem Mietvertrag. Ausweislich der uns zur Verfügung stehenden Informationen besteht mit der Universität ein rechtsgültiger Mietvertrag mit einer Vertragslaufzeit bis zum Jahr 2038. Natürlich verkennt unsere Fraktion die Kündigungsmöglichkeiten der §§ 544 bzw. 594b BGB (Vertragsdauer über dreißig Jahre) nicht, jedoch ändert diese Möglichkeit einer Kündigung nichts daran, dass die Stadt Freiburg eine ursprünglich von ihr gemachte Laufzeitzusage widerruft.
6. Aus welchen Gründen wurde der Gemeinderat nicht über diese und andere Vertragsmodalitäten informiert?
Im Vertrauen auf die mit der Stadt Freiburg vereinbarte Vertragslaufzeit (bis 2038) haben die Akteure erhebliche Investitionen auf dem Gelände vorgenommen. Es sind nicht nur die Tennisplätze selbst erstellt, sondern darüber hinaus ist auch ein Vereinsheim gebaut worden. Allein für das Vereinsheim besteht wohl noch eine Restfinanzierungsverpflichtung in Höhe von ca. 150.000,00 €.
Über Kompensationsverpflichtungen, oder den geplanten Ersatz für diese Investitionen ist in der Vorlage selbst, aber auch in der Anlage zu den finanziellen Auswirkungen
nichts zu entnehmen.
7. Ist über diese Aspekte mit der Mieterin, den Nutzern gesprochen/verhandelt worden?
Falls nicht, aus welchem Grund?
Falls ja, mit welchen Ergebnis und warum finden sich in der Beschlussvorlage hierzu keine Informationen?
8. Wie stellt sich die vertragliche Situation in Bezug auf die genannten Investitionen dar? Wie gedenkt die Stadt die finanziellen Nachteile die durch die vorzeitige beabsichtigte Kündigung dem Mieter/Nutzer entstehen, zu kompensieren?
Wir bedanken uns für eine zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage noch vor der Beratung im HFA am kommenden Montag, 20. November 2023.
Mit freundlichen Grüßen