Fr, 02. Februar 2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
laut den Angaben der städtischen Homepage zufolge, gibt es aktuell in Freiburg ungefähr 350 öffentlich zugängliche Ladepunkte an ungefähr 100 Standorten (https://www.freiburg.de/pb/1545681.html). Das ist erfreulich, schließlich fahren zunehmend mehr Menschen Elektrofahrzeuge.
An den meisten öffentlichen E-Ladestationen dürfen E-Fahrer nur dann an einer Ladesäule parken, wenn sie diese auch für den Ladevorgang nutzen. Also, für maximal vier Stunden.
Diese Regelung ist grundsätzlich richtig, denn schließlich sollen die Ladepunkte nicht als Parkplätze missbraucht werden.
Was uns jedoch aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass die Parkdauer von vier Stunden auch nachts gilt. Was bedeutet, dass eine E-Fahrerin, die um 21 Uhr ihr Fahrzeug an eine Ladestation anhängt um 1:00 Uhr aufstehen, aus der Wohnung gehen, das Fahrzeug abhängen, einen Parkplatz suchen und zu ihrer Wohnung zurücklaufen muss.
Das halten wir für eine nicht sehr sinnvolle Praxis und regen daher an, die maximale Fahrzeugverweildauer von vier Stunden an Ladestationen nachts aufzuheben.
Wir könnten uns hierzu vorstellen, dass zwischen einer festgelegten Uhrzeit, beispielsweise zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr, das Fahrzeug auch nach dem Ladevorgang an der Station stehen bleiben darf.
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Anregung aufnehmen und diese umsetzen.
Nächtliches Parken an E-Ladestationen
Nächtliches Parken an E-LadestationenSehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
laut den Angaben der städtischen Homepage zufolge, gibt es aktuell in Freiburg ungefähr 350 öffentlich zugängliche Ladepunkte an ungefähr 100 Standorten (https://www.freiburg.de/pb/1545681.html). Das ist erfreulich, schließlich fahren zunehmend mehr Menschen Elektrofahrzeuge.
An den meisten öffentlichen E-Ladestationen dürfen E-Fahrer nur dann an einer Ladesäule parken, wenn sie diese auch für den Ladevorgang nutzen. Also, für maximal vier Stunden.
Diese Regelung ist grundsätzlich richtig, denn schließlich sollen die Ladepunkte nicht als Parkplätze missbraucht werden.
Was uns jedoch aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass die Parkdauer von vier Stunden auch nachts gilt. Was bedeutet, dass eine E-Fahrerin, die um 21 Uhr ihr Fahrzeug an eine Ladestation anhängt um 1:00 Uhr aufstehen, aus der Wohnung gehen, das Fahrzeug abhängen, einen Parkplatz suchen und zu ihrer Wohnung zurücklaufen muss.
Das halten wir für eine nicht sehr sinnvolle Praxis und regen daher an, die maximale Fahrzeugverweildauer von vier Stunden an Ladestationen nachts aufzuheben.
Wir könnten uns hierzu vorstellen, dass zwischen einer festgelegten Uhrzeit, beispielsweise zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr, das Fahrzeug auch nach dem Ladevorgang an der Station stehen bleiben darf.
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Anregung aufnehmen und diese umsetzen.