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Di, 18. April 2023

Sonderrechnung für Kleineschholz

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen innerhalb von Sitzungen
hier: Sonderrechnung Kleineschholz. Fortschreibung der Sonderrechnung für 2023/2024 mit Kosten- und Finanzierungsübersicht;
DS G-23/003

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

in der im Betreff genannten Beschlussvorlage ist ausgeführt, dass die Verwaltung im Rahmen der Gegenfinanzierung davon ausgeht, dass insgesamt 39,71 Mio. Euro durch die sogenannte Einmalablöse der Gesamt-Erbbauzinsen eingenommen werden (S. 6, 1. Absatz).

Nachdem sich (zum Beispiel in Ebnet) gezeigt hat, dass es mehr als fraglich ist, ob es tatsächlich gelingt eine entsprechende Nachfrage zu erzeugen, bzw. es überhaupt ausreichend Interessenten gibt, bitten wir bis zur Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag, 25. April 2023, um die Beantwortung nachfolgender Fragen.

1. Ist die Einmalablöse der Erbbaurechtszinsen alleinige Vergabevoraussetzung, oder werden den potentiellen Interessenten auch andere Erwerbsmodalitäten ermöglicht, wie zum Beispiel die laufende Entrichtung des Erbbauzinses während der Vertragslaufzeit?

2. Sollte die Einmalablöse die unabdingbare Vergabevoraussetzung sein, so bitten wir um Erläuterung, wie die Verwaltung gedenkt zu verfahren, falls es nicht ausreichend Vertragspartner geben sollte, die bereit sind diese Konditionen zu akzeptieren. Ist in diesem Fall, wie bereits in Dietenbach praktiziert, an einen Verkauf der Grundstücke gedacht, bzw. welche Handlungsoptionen sieht die Verwaltung vor?

3. Sollte auch die ratierliche Entrichtung des Erbbauzinses als Vertragsoption angeboten werden, bitte wir um Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten und Optionen für die Stadt. Sind diese mit dem Regierungspräsidium abgestimmt?

4. In unserer Anfrage zur Finanzierung des RIS II vom 11. Oktober 2022 wurde uns mitgeteilt, dass die aktuellen Zinskonditionen für Kommunalkredite 3,34% betragen. In der Druckvorlage G-23/003 wird hingegen mit einem Finanzierungszins von 2,15%kalkuliert (S. 5, 3. Absatz). Wie erklärt sich diese Diskrepanz?

5. Auf Seite 7 der Vorlage (zweiter Absatz) wird mitgeteilt, dass sich auf Grundlage der Erträge aus der Einmalablöse in Höhe von 39.71 Mio. Euro und dem Verlustausgleich der Stadt Freiburg in Höhe von insgesamt 35,76 kein nominelles Defizit zu den Kosten in Hohe von rd. 80,55 Mio. Euro ergibt. Der Gesamtaufwand wird jedoch mit 80,55 Mio. Euro beziffert, was rechnerisch einerDifferenz von 5.08 Mio. Euro ergibt. Hier bitten wir um Erläuterung.

Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen zu 1. bis 3. bitten wir nicht darauf zu verweisen, dass der Gemeinderat erst im Herbst 2023 über die Vergaberichtlinien der Grundstücke beschließen wird. Die Verwaltung legt eine konkrete Ko-Finanzierung zur Beschlussfassung vor, sodass die finanziellen Rahmenbedingungen der Vergabe der Grundstücke, im Unterschied zu
konzeptionellen Erwägungen, bei der Beschlussfassung am 25. April 2023 geklärt sein müssen.

Dies ist nach unserer Auffassung auch unabdingbare Voraussetzung für die Genehmigung durch das Regierungspräsidium, dem wir eine Kopie des vorliegenden Schreibens zur Kenntnisnahme zugeleitet haben.

Für Ihre Mühe sowie Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüße

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