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Do, 15. Dezember 2022

DHH 2023/2024: Pro-Kopf-Verschuldung

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
hier: DHH 2023/2024 – Pro-Kopf-Verschuldung und Gesamtzinsbelastung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

im Zusammenhang mit der Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023 und 2024 informieren Sie den Gemeinderat über die zu erwartende Pro-Kopf-Verschuldung, wobei sich diese Information ausschließlich auf die Verschuldung im Kernhaushalt der Stadt Freiburg bezieht.

Hierbei informieren Sie den Gemeinderat darüber hinaus auch über die Entwicklung der Zinsbelastung, bezogen auf die Haushaltsjahre 2023 und 2024. Auch diese Information beschränkt sich auf die Verschuldung, und infolgedessen auf die Zinsbelastungen für den Kernhaushalt.

Wir erlauben uns daher nachfolgende Fragen zu stellen, mit der Bitte um bald-möglichste Beantwortung.

1. Wie hoch wird nach der gegenwärtigen Planung des Doppelhaushaltes die Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohner, bezogen auf den Gesamtschuldenstand des „Gesamtkonzerns Freiburg“, also des Kernhaushalt und der städtischen Eigenbetriebe, Gesellschaften usw. sein?
Wir bitten um eine Darstellung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und insoweit um eine Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung, also bezogen auf einen Fünfjahreszeitraum.

2. Wie hoch wird die Gesamtzinsbelastung für den „Gesamtkonzerns Freiburg“, also des Kernhaushalt und der städtischen Eigenbetriebe, Gesellschaften usw. sein?
Auch hier bitten wir um eine Darstellung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und insoweit um eine Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung, also bezogen auf einen Fünfjahreszeitraum.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

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