Mo, 19. September 2022
hier: Bildrecht und Verfügbarkeit des städtischen Fotografen Herrn Seeger
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
seit etwas mehr als zwei Jahren ist Herr Seeger als städtischer Fotograf tätig. In dieser Funktion ist er natürlich auch bei zahlreichen Veranstaltungen anwesend und fertigt für die Stadt Freiburg eine Vielzahl von Fotos. Hierbei werden auch die Mitglieder des Gemeinderates fotografiert, wogegen selbstverständlich nichts einzuwenden ist.
Als Argument für seine Einstellung wurde mitgeteilt, dass durch den Einsatz eines städtischen Fotografen der Fundus an verfügbaren Lichtbildern erweitert werden und dass insbesondere auch die Kosten für die Lizenzierung von Veröffentlichungen eingespart werden sollen.
Nun ist nicht nur in unserer Fraktion die Frage aufgekommen, ob die von dem städtischen Fotografen gefertigten Fotos auch den Fraktionen/Gruppierungen des Freiburger Gemeinderats zur Verfügung stehen, damit sie einzelne Lichtbilder für ihre jeweiligen sozialen Plattformen, aber auch für eigene Publikationen verwenden können.
Daher unsere nachfolgenden Fragen:
1. Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen Herrn Seeger und der Stadt Freiburg?
2. Wem stehen die Verwertungsrechte an den von Herrn Seeger gefertigten Lichtbildern zu?
3. Gibt es eine Plattform, auf der die Mitglieder des Gemeinderates Einsicht in die gefertigten Lichtbilder nehmen können?
4. Besteht die Möglichkeit, dass Lichtbilder, die von Herrn Seeger im Rahmen seiner Tätigkeit für die Stadt Freiburg gefertigt werden, auch von den Fraktionen und Gruppierungen des Freiburger Gemeinderates verwendet werden können?
5. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um Mitteilung, ob auch die einzelnen Fraktionen, bei entsprechenden öffentlichen Veranstaltungen, die Dienste des Herrn Seeger in Anspruch nehmen können, um zumindest in diesem Rahmen verwendbares Bildmaterial zu bekommen?
6. In welchem zeitlichen Umfang ist Herr Seeger für die Stadt Freiburg als Fotograf tätig?
Wir bedanken uns für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Der Stadtfotograf knipst, wer bekommt das Bild?
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungenhier: Bildrecht und Verfügbarkeit des städtischen Fotografen Herrn Seeger
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
seit etwas mehr als zwei Jahren ist Herr Seeger als städtischer Fotograf tätig. In dieser Funktion ist er natürlich auch bei zahlreichen Veranstaltungen anwesend und fertigt für die Stadt Freiburg eine Vielzahl von Fotos. Hierbei werden auch die Mitglieder des Gemeinderates fotografiert, wogegen selbstverständlich nichts einzuwenden ist.
Als Argument für seine Einstellung wurde mitgeteilt, dass durch den Einsatz eines städtischen Fotografen der Fundus an verfügbaren Lichtbildern erweitert werden und dass insbesondere auch die Kosten für die Lizenzierung von Veröffentlichungen eingespart werden sollen.
Nun ist nicht nur in unserer Fraktion die Frage aufgekommen, ob die von dem städtischen Fotografen gefertigten Fotos auch den Fraktionen/Gruppierungen des Freiburger Gemeinderats zur Verfügung stehen, damit sie einzelne Lichtbilder für ihre jeweiligen sozialen Plattformen, aber auch für eigene Publikationen verwenden können.
Daher unsere nachfolgenden Fragen:
1. Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen Herrn Seeger und der Stadt Freiburg?
2. Wem stehen die Verwertungsrechte an den von Herrn Seeger gefertigten Lichtbildern zu?
3. Gibt es eine Plattform, auf der die Mitglieder des Gemeinderates Einsicht in die gefertigten Lichtbilder nehmen können?
4. Besteht die Möglichkeit, dass Lichtbilder, die von Herrn Seeger im Rahmen seiner Tätigkeit für die Stadt Freiburg gefertigt werden, auch von den Fraktionen und Gruppierungen des Freiburger Gemeinderates verwendet werden können?
5. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um Mitteilung, ob auch die einzelnen Fraktionen, bei entsprechenden öffentlichen Veranstaltungen, die Dienste des Herrn Seeger in Anspruch nehmen können, um zumindest in diesem Rahmen verwendbares Bildmaterial zu bekommen?
6. In welchem zeitlichen Umfang ist Herr Seeger für die Stadt Freiburg als Fotograf tätig?
Wir bedanken uns für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen