Fr, 09. September 2022
hier: Anruf bei FSB-Mieterin
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
von einer Mieterin der Freiburger Stadtbau (FSB) wurden wir über folgendes informiert:
Die Mieterin erhielt einen unangekündigten Telefonanruf bei welchem nachgefragt wurde, was sie von dem Sozialbonus der FSB hält. Nachdem die Mieterin mitteilte, dass sie diesen nicht in Anspruch nimmt, wurde sie dahingehend „animiert“ einen Antrag auf Wohngeld und anschließend auch einen Antrag auf Inanspruchnahme des sog. Sozialbonus zu stellen.
Zum Abschluss des Gespräches wurde die Mieterin gefragt, ob sie bereit wäre mit dem Oberbürgermeister, also mit Ihnen ein gemeinsames Foto zu machen.Der Anruf wurde von einem Telefonapparat der FSB getätigt, was anhand der erkennbaren Telefonnummer ersichtlich war. Ob es sich auch um eine Mitarbeiterin der FSB handelte, konnte natürlich nicht festgestellt werden.
Für unsere Fraktion ergeben sich aus diesem Geschehen daher die nachfolgenden Fragen:
1) Ist der Stadt Freiburg eine derartige „Anrufaktion“ bekannt und falls ja, wer hat diese beauftragt?
2) Welchen Zweck soll eine solche „Anrufaktion“ erfüllen?
3) Verfügt die Freiburger Stadtbau oder die anrufende Dienststelle über Daten ihrer Mieter_innen, die Rückschluss auf die eventuelle Berechtigung zur Inanspruchnahme von Wohngeld usw. geben?
4) Ist die Verwendung derartiger Daten zulässig? Sind unangekündigte Anrufe zulässig?
Sollte die FSB den Anruf veranlasst, bzw. getätigt haben, bitten wir auch hier um Beantwortung unserer Frage:
5) Inwieweit ist und kann es die Aufgabe der Freiburger Stadtbau sein, Promotion, bzw. Werbemaßnahmen für den Oberbürgermeister der Stadt Freiburg zu animieren bzw. zu fördern?
Sollte eine städtische Dienststelle, z.B. das Referat für bezahlbares Wohnen den Anruf veranlasst haben, so bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen:
6) Ist es die Aufgabe der Stadt Freiburg Mietangelegenheiten von Mieter_innen der Freiburger Stadtbau, einschließlich Sozialbonus zu bearbeiten bzw. zu erledigen?
7) In welchen Zusammenhang bzw. in welcher Kompetenzzugehörigkeit steht insoweit die Frage/Aufforderung für ein gemeinsames Foto mit dem Oberbürgermeister?
Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Anfrage im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Anruf bei Mieterin einer FSB-Wohnung
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungenhier: Anruf bei FSB-Mieterin
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
von einer Mieterin der Freiburger Stadtbau (FSB) wurden wir über folgendes informiert:
Die Mieterin erhielt einen unangekündigten Telefonanruf bei welchem nachgefragt wurde, was sie von dem Sozialbonus der FSB hält. Nachdem die Mieterin mitteilte, dass sie diesen nicht in Anspruch nimmt, wurde sie dahingehend „animiert“ einen Antrag auf Wohngeld und anschließend auch einen Antrag auf Inanspruchnahme des sog. Sozialbonus zu stellen.
Zum Abschluss des Gespräches wurde die Mieterin gefragt, ob sie bereit wäre mit dem Oberbürgermeister, also mit Ihnen ein gemeinsames Foto zu machen.Der Anruf wurde von einem Telefonapparat der FSB getätigt, was anhand der erkennbaren Telefonnummer ersichtlich war. Ob es sich auch um eine Mitarbeiterin der FSB handelte, konnte natürlich nicht festgestellt werden.
Für unsere Fraktion ergeben sich aus diesem Geschehen daher die nachfolgenden Fragen:
1) Ist der Stadt Freiburg eine derartige „Anrufaktion“ bekannt und falls ja, wer hat diese beauftragt?
2) Welchen Zweck soll eine solche „Anrufaktion“ erfüllen?
3) Verfügt die Freiburger Stadtbau oder die anrufende Dienststelle über Daten ihrer Mieter_innen, die Rückschluss auf die eventuelle Berechtigung zur Inanspruchnahme von Wohngeld usw. geben?
4) Ist die Verwendung derartiger Daten zulässig? Sind unangekündigte Anrufe zulässig?
Sollte die FSB den Anruf veranlasst, bzw. getätigt haben, bitten wir auch hier um Beantwortung unserer Frage:
5) Inwieweit ist und kann es die Aufgabe der Freiburger Stadtbau sein, Promotion, bzw. Werbemaßnahmen für den Oberbürgermeister der Stadt Freiburg zu animieren bzw. zu fördern?
Sollte eine städtische Dienststelle, z.B. das Referat für bezahlbares Wohnen den Anruf veranlasst haben, so bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen:
6) Ist es die Aufgabe der Stadt Freiburg Mietangelegenheiten von Mieter_innen der Freiburger Stadtbau, einschließlich Sozialbonus zu bearbeiten bzw. zu erledigen?
7) In welchen Zusammenhang bzw. in welcher Kompetenzzugehörigkeit steht insoweit die Frage/Aufforderung für ein gemeinsames Foto mit dem Oberbürgermeister?
Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Anfrage im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen