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Mi, 03. August 2022

Wie geht's mit dem Klimacamp weiter?

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
hier: Klimacamp auf dem Rathausplatz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

seit nunmehr einen Monat befindet sich das Klimacamp auf dem Rathausplatz und beansprucht hierbei ca. 1/3 der Platzfläche. Die Fraktion der Freien Wähler vertritt allerdings die Auffassung, dass sichergestellt werden muss, dass öffentliche Veranstaltungen, vor allem aber der Weihnachtsmarkt ungehindert stattfinden können müssen.

Die Situation auf dem Rathausplatz „verfestigt“ sich jedoch stetig: Neben mehreren Zelten, die fest auf Paletten montiert sind, befinden sich auch eine WC-Anlage sowieSolarmodule, eine Kochstelle, bepflanzte Hochbeete etc. auf dem Platz.

Selbstverständlich ist sich unsere Fraktion des hohen Gutes der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit bewusst, jedoch gehen wir davon aus, dass die Inanspruchnahme dieser durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte nicht schranken- bzw. grenzenlos ist, bzw. sein kann.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.05.2022 (Az. BVerwG 6 C 9.20) darauf hingewiesen, dass auch sogenannte Protestcamps der Versammlungsfreiheit unterfallen können.

In dem entschiedenen Fall hatten die Veranstalter ein Camp für elf Tage angemeldet und die Stadt hatte eine entsprechende Versammlungsfläche zugewiesen.

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird folgendes ausgeführt:
"Das ‚Klimacamp 2017‘ im Rheinland war eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Zwar gewinnen die Rechte Dritter und öffentliche Belange mehr an Gewicht, je länger die Veranstaltung dauere. Die Versammlungsbehörde könne dem jedoch dadurch Rechnung tragen, dass sie die Dauer in angemessener Weise beschränke.“

Daher erlauben wir uns folgende Fragen zu stellen, mit der Bitte um möglichst kurzfristige Beantwortung.

1. Beurteilt die Stadt Freiburg das Klimacamp auf dem Rathausplatz, hinsichtlich der permanenten Inanspruchnahme des Rathausplatzes und der angekündigten Zeitdauer (bis 2035) noch von dem grundrechtlichen Recht der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit gedeckt?
Falls ja, wann wäre diese Grenze, sowohl hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme, als auch der Dauer überschritten?

2. Handelt es sich bei den festmontierten Zelten und sonstigen Einrichtungen noch um eine (genehmigungsfreie) Ausübung der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, ohne dass jegliche Genehmigung hierfür erforderlich sind?

3. In welchem Verhältnis steht das Recht der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zum Thema Sondernutzung öffentlicher Plätze?
Ist, bzw. ab welcher Inanspruchnahme wäre von einer genehmigungs- und gebührenpflichtigen Sondernutzung auszugehen?

4. Gibt es konkrete Gespräche zwischen der Stadt Freiburg und den Initiatoren?
Ist bekannt, wer verantwortlicher Veranstalter des Klimacamps Freiburg ist?
Aus welchen Gründen entspricht bis zum heutigen Zeitpunkt das entsprechende Impressum auf der Homepage des Klimacamps Freiburg nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen?
Wird die Stadt Freiburg insoweit tätig werden?

5. Ist vertraglich, oder in sonstiger Weise sichergestellt, dass Veranstaltungen der Stadt Freiburg und sonstiger Veranstalter/Initiatoren nicht durch das Klimacamp beeinträchtigt werden, oder abgesagt werden müssen?

6. Ist sichergestellt, dass der jährlich stattfindende Weihnachtsmarkt auch in diesem Jahr uneingeschränkt auf dem Rathausplatz als zentralen Ort des Weihnachtsmarktes, im Hinblick auf Beeinträchtigungen/Nutzungskonflikte durch das Klimacamp stattfinden kann?
Was wurde konkret mit den Klimaaktivisten und Schaustellern/Ausstellern des Weihnachtsmarktes vereinbart?

7. Wird die Stadt Freiburg in letzter Konsequenz auch eine ggf. rechtswidrige Nutzung des Rathausplatzes hinnehmen, oder ggf. auch mittels Inanspruchnahme polizeilicher Mittel hiergegen vorgehen?

Wir bedanken uns im Voraus für die kurzfristige Beantwortung unserer Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

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