Mo, 11. Oktober 2021
hier: Karlskaserne
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
mit Verwunderung musste unsere Fraktion der heutigen Badischen Zeitung (11. Oktober
2021) entnehmen, dass die Freiburger Karlskaserne nun doch nicht verkauft werden soll. Es
heißt wörtlich:
„Im Hinblick auf die zentrale Lage und Bedeutung des Grundstücks und
seiner Nutzungen habe die Stadt eine Vermarktung im Erbbaurecht
festgelegt, heißt es jetzt. Wie das Gebäude künftig genutzt werden solle,
dazu bedürfe es weiterer stadtinterner Abstimmungen.“
Es stellt sich für unsere Fraktion natürlich die Frage, ob die zentrale Lage und die Bedeutung
des Gebäudes, aber auch die Möglichkeit der Vergabe im Erbbaurecht, der Stadtverwaltung
nicht auch schon vor Einbringung der Drucksache G-21/156 (Baubeschluss Neubau 2.
Baustufe zum Rathaus im Stühlinger) bekannt war, oder ob diese naheliegende Möglichkeit
allein zur Darstellung der (unrealistischen) Gegenfinanzierung des RIS II „vernachlässigt
wurde.
Nach Auffassung unserer Fraktion ist spätestens mit der jetzigen Entscheidung, die
Karlskaserne im Erbbaurecht zu vergeben, die Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses G21/156 entfallen (hierzu unten nachfolgend).
Nachdem unsere Fraktion ausdrücklich in der letzten Sitzung des Finanz- und
Hauptausschusses am 27. September 2021 die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates
bei der Vergabe von Erbbaurechten nachgefragt hatte und insoweit von der Verwaltung auf
die 200.000,00 Euro-Grenze hingewiesen wurde, erstaunt die heutige Berichterstattung in der
BZ sehr. Dort heißt es, dass die „Stadt die Vermarktung im Erbbaurecht festgelegt“ hat. Eine
solche Handhabung missachtet die ausschließliche Entscheidungskompetenz des gewählten
Gemeinderates und belegt, so zumindest die Auffassung unserer Fraktion, einmal mehr, den
mangelnden Respekt des Oberbürgermeisters vor dem Hauptorgan der Gemeinde (§ 24
GemO).
Gleiches gilt im Übrigen auch uneingeschränkt für die Mitteilung der Verwaltung, dass die
künftige Nutzung des Gebäudes „stadtintern“ abzustimmen ist. Auch diesbezüglich wird nicht
die Verwaltung, oder der Oberbürgermeister, sondern der Gemeinderat zu entscheiden haben.
Unsere Fraktion fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, bei zukünftigen
Stellungnahmen und der Beantwortung von Presseanfrage mit Sorgfalt und Nachdruck auf die
Entscheidungszuständigkeit und die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates
hinzuweisen.
Wir bitten hierzu uns eine verbindliche Stellungnahme zukommen zu lassen.
Am 27. Juli 2021 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg mit Mehrheit den Grundsatzbeschluss für den Bau des II. Abschnittes des Rathauses im Stühlinger (RiS II) beschlossen.
Unsere Fraktion hatte zuvor die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes beantragt, da die
von der Verwaltung dargestellte Gegenfinanzierung einer ernsthaften Überprüfung nicht
standgehalten hat.
Nachdem nunmehr ein wesentlicher Punkt der Gegenfinanzierung in Wegfall geraten soll
(Verkauf der Freiburger Karlskaserne), wurde dem genannten Beschluss des Gemeinderates
die ursprüngliche, von der Verwaltung vorgelegte Entscheidungsgrundlage entzogen, sodass
dieser Gemeinderatsbeschluss so grundsätzlich nicht mehr umsetzbar ist. Aus diesem Grund
werden wir dieses Schreiben auch dem Regierungspräsidium zur Kenntnis geben.
Bereits in unserem Wortbeitrag in der Gemeinderatsitzung vom 27. Juli 2021 haben wir auf die
erheblichen Schwachstellen, besser gesagt sogar Fehlberechnungen bei der
Gegenfinanzierung hingewiesen.
Auf Nachfrage unserer Fraktion vom 20. Juli 2021 hinsichtlich der Position „anderweitig
eingesparte Mieten“, die bei der Gegenfinanzierung mit 1.800.000,00 Euro eingestellt waren,
wurde uns mitgeteilt, dass es sich konkret nur um 1.566.444,00 Euro handelt. Damit besteht
insoweit ein ungeklärtes Finanzierungsdelta in Höhe ca. 233.000,00 Euro.
Unsere Fraktion hatte auch nachgefragt, wie es sein kann, dass für den kommunalen
Ordnungsdienst eine „kompensatorisch Miete“ in Höhe von 250.000,00 Euro der Finanzierung
zu Grunde gelegt wird. Nach Auffassung unserer Fraktion ist nicht irgendeine fiktive und völlig
unrealistische Zahl zu Grunde zu legen, sondern allenfalls eine Miete, die dem tatsächlich
benötigten Mietaufwand für den nach aktueller Beschlusslage deutlich reduziertem
Vollzugsdienst entspricht. Insoweit dürften maximal 10.000,00 Euro monatlich anzusetzen
sein, woraus sich ein weiteres Finanzierungsdelta in Höhe von ca. 130.000,00 Euro ergibt. In
unserer Anfrage vom 20. Juli 2021 hatten wir ausdrücklich nachgefragt, welche Mietfläche
vom Vollzugsdienst zukünftig benötigt wird. Eine Antwort liegt bis heute nicht vor.
Daher unsere Fragen:
- Welcher konkrete Raumbedarf besteht für den Vollzugsdienst, auf Grundlage der jetzigen
Beschlusslage (Reduzierung des Personalbestandes)?
- Wie hoch belaufen sind die hieraus resultierenden notwendigen Mietkosten?
- Welche sonstige Nutzung wurde bei den Mietkosten am jetzigen Standort mit eingerechnet?
Als weitere Position im Rahmen der „Kostenkompensation“ wurde eine CO² Einsparung von
310 Tonnen jährlich angegeben, womit das verbliebene Finanzierungsdelta von 408.000,00
Euro abgedeckt werden sollte.
Auf unseren Einwand, dass die bisherigen Verwaltungsstandorte, die aufgegeben werden (z.
B. Fahnenbergplatz) auch zukünftig, dann jedoch von anderen Nutzern benutzt werden, und
infolgedessen eine Verminderung von CO² überhaupt nicht eintritt, blieb die Verwaltung bis
zum heutigen Zeitpunkt jegliche Antwort schuldig. Es ergibt sich also ein weiteres
Finanzierungsdelta in Höhe von genannten 408.000,00 Euro.
Wir möchten deshalb wissen:
- Mit welcher Begründung kommt die Verwaltung in der Vorlage G-21/156 zu der Annahme,
dass durch den Neubau RiS II effektiv eine CO2 Einsparung stattfindet, die einer
Gegenfinanzierung zugänglich ist?
Wie bereits eingangs erwähnt, hat das Regierungspräsidium Freiburg, um überhaupt zu einer
wohlwollenden Prüfung des Neubauvorhabens RiS II zu kommen, verlangt, dass die
Freiburger Karlskaserne verkauft wird und der zu erwartende Verkaufspreis in Höhe von
10.000.000,00 Mio. Euro in die Gegenfinanzierung eingestellt wird.
Wörtlich heißt es (S. 12 der Beschlussvorlage)
„Ein wesentlicher Finanzierungsbestandteil ist die Vermarktung der
Karlskaserne, die mit etwa 10 Mio. € angesetzt wird.“
Hierzu unsere Fragen:
- Wie gedenkt die Verwaltung dieses Finanzierungsdelta zu schließen?
- Ist diese alternative Finanzierung mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt?
- Wurde einer ggf. zusätzlichen Kreditaufnahme für den Neubau RIS II durch das Regierungspräsidium Freiburg zugestimmt?
- Wird die Verwaltung die laufende Planung bis zu einem neuen Beschluss des
Gemeinderates, dann auf Grundlage eines schlüssigen Gegenfinanzierungskonzeptes
aussetzen, bzw. ist dies mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt?
Wir bedanken uns für Ihre Mühe und eine möglichst zeitnahe Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Karlskaserne soll nun doch nicht verkauft werden
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen,hier: Karlskaserne
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
mit Verwunderung musste unsere Fraktion der heutigen Badischen Zeitung (11. Oktober
2021) entnehmen, dass die Freiburger Karlskaserne nun doch nicht verkauft werden soll. Es
heißt wörtlich:
„Im Hinblick auf die zentrale Lage und Bedeutung des Grundstücks und
seiner Nutzungen habe die Stadt eine Vermarktung im Erbbaurecht
festgelegt, heißt es jetzt. Wie das Gebäude künftig genutzt werden solle,
dazu bedürfe es weiterer stadtinterner Abstimmungen.“
Es stellt sich für unsere Fraktion natürlich die Frage, ob die zentrale Lage und die Bedeutung
des Gebäudes, aber auch die Möglichkeit der Vergabe im Erbbaurecht, der Stadtverwaltung
nicht auch schon vor Einbringung der Drucksache G-21/156 (Baubeschluss Neubau 2.
Baustufe zum Rathaus im Stühlinger) bekannt war, oder ob diese naheliegende Möglichkeit
allein zur Darstellung der (unrealistischen) Gegenfinanzierung des RIS II „vernachlässigt
wurde.
Nach Auffassung unserer Fraktion ist spätestens mit der jetzigen Entscheidung, die
Karlskaserne im Erbbaurecht zu vergeben, die Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses G21/156 entfallen (hierzu unten nachfolgend).
Nachdem unsere Fraktion ausdrücklich in der letzten Sitzung des Finanz- und
Hauptausschusses am 27. September 2021 die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates
bei der Vergabe von Erbbaurechten nachgefragt hatte und insoweit von der Verwaltung auf
die 200.000,00 Euro-Grenze hingewiesen wurde, erstaunt die heutige Berichterstattung in der
BZ sehr. Dort heißt es, dass die „Stadt die Vermarktung im Erbbaurecht festgelegt“ hat. Eine
solche Handhabung missachtet die ausschließliche Entscheidungskompetenz des gewählten
Gemeinderates und belegt, so zumindest die Auffassung unserer Fraktion, einmal mehr, den
mangelnden Respekt des Oberbürgermeisters vor dem Hauptorgan der Gemeinde (§ 24
GemO).
Gleiches gilt im Übrigen auch uneingeschränkt für die Mitteilung der Verwaltung, dass die
künftige Nutzung des Gebäudes „stadtintern“ abzustimmen ist. Auch diesbezüglich wird nicht
die Verwaltung, oder der Oberbürgermeister, sondern der Gemeinderat zu entscheiden haben.
Unsere Fraktion fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, bei zukünftigen
Stellungnahmen und der Beantwortung von Presseanfrage mit Sorgfalt und Nachdruck auf die
Entscheidungszuständigkeit und die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates
hinzuweisen.
Wir bitten hierzu uns eine verbindliche Stellungnahme zukommen zu lassen.
Am 27. Juli 2021 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg mit Mehrheit den Grundsatzbeschluss für den Bau des II. Abschnittes des Rathauses im Stühlinger (RiS II) beschlossen.
Unsere Fraktion hatte zuvor die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes beantragt, da die
von der Verwaltung dargestellte Gegenfinanzierung einer ernsthaften Überprüfung nicht
standgehalten hat.
Nachdem nunmehr ein wesentlicher Punkt der Gegenfinanzierung in Wegfall geraten soll
(Verkauf der Freiburger Karlskaserne), wurde dem genannten Beschluss des Gemeinderates
die ursprüngliche, von der Verwaltung vorgelegte Entscheidungsgrundlage entzogen, sodass
dieser Gemeinderatsbeschluss so grundsätzlich nicht mehr umsetzbar ist. Aus diesem Grund
werden wir dieses Schreiben auch dem Regierungspräsidium zur Kenntnis geben.
Bereits in unserem Wortbeitrag in der Gemeinderatsitzung vom 27. Juli 2021 haben wir auf die
erheblichen Schwachstellen, besser gesagt sogar Fehlberechnungen bei der
Gegenfinanzierung hingewiesen.
Auf Nachfrage unserer Fraktion vom 20. Juli 2021 hinsichtlich der Position „anderweitig
eingesparte Mieten“, die bei der Gegenfinanzierung mit 1.800.000,00 Euro eingestellt waren,
wurde uns mitgeteilt, dass es sich konkret nur um 1.566.444,00 Euro handelt. Damit besteht
insoweit ein ungeklärtes Finanzierungsdelta in Höhe ca. 233.000,00 Euro.
Unsere Fraktion hatte auch nachgefragt, wie es sein kann, dass für den kommunalen
Ordnungsdienst eine „kompensatorisch Miete“ in Höhe von 250.000,00 Euro der Finanzierung
zu Grunde gelegt wird. Nach Auffassung unserer Fraktion ist nicht irgendeine fiktive und völlig
unrealistische Zahl zu Grunde zu legen, sondern allenfalls eine Miete, die dem tatsächlich
benötigten Mietaufwand für den nach aktueller Beschlusslage deutlich reduziertem
Vollzugsdienst entspricht. Insoweit dürften maximal 10.000,00 Euro monatlich anzusetzen
sein, woraus sich ein weiteres Finanzierungsdelta in Höhe von ca. 130.000,00 Euro ergibt. In
unserer Anfrage vom 20. Juli 2021 hatten wir ausdrücklich nachgefragt, welche Mietfläche
vom Vollzugsdienst zukünftig benötigt wird. Eine Antwort liegt bis heute nicht vor.
Daher unsere Fragen:
- Welcher konkrete Raumbedarf besteht für den Vollzugsdienst, auf Grundlage der jetzigen
Beschlusslage (Reduzierung des Personalbestandes)?
- Wie hoch belaufen sind die hieraus resultierenden notwendigen Mietkosten?
- Welche sonstige Nutzung wurde bei den Mietkosten am jetzigen Standort mit eingerechnet?
Als weitere Position im Rahmen der „Kostenkompensation“ wurde eine CO² Einsparung von
310 Tonnen jährlich angegeben, womit das verbliebene Finanzierungsdelta von 408.000,00
Euro abgedeckt werden sollte.
Auf unseren Einwand, dass die bisherigen Verwaltungsstandorte, die aufgegeben werden (z.
B. Fahnenbergplatz) auch zukünftig, dann jedoch von anderen Nutzern benutzt werden, und
infolgedessen eine Verminderung von CO² überhaupt nicht eintritt, blieb die Verwaltung bis
zum heutigen Zeitpunkt jegliche Antwort schuldig. Es ergibt sich also ein weiteres
Finanzierungsdelta in Höhe von genannten 408.000,00 Euro.
Wir möchten deshalb wissen:
- Mit welcher Begründung kommt die Verwaltung in der Vorlage G-21/156 zu der Annahme,
dass durch den Neubau RiS II effektiv eine CO2 Einsparung stattfindet, die einer
Gegenfinanzierung zugänglich ist?
Wie bereits eingangs erwähnt, hat das Regierungspräsidium Freiburg, um überhaupt zu einer
wohlwollenden Prüfung des Neubauvorhabens RiS II zu kommen, verlangt, dass die
Freiburger Karlskaserne verkauft wird und der zu erwartende Verkaufspreis in Höhe von
10.000.000,00 Mio. Euro in die Gegenfinanzierung eingestellt wird.
Wörtlich heißt es (S. 12 der Beschlussvorlage)
„Ein wesentlicher Finanzierungsbestandteil ist die Vermarktung der
Karlskaserne, die mit etwa 10 Mio. € angesetzt wird.“
Hierzu unsere Fragen:
- Wie gedenkt die Verwaltung dieses Finanzierungsdelta zu schließen?
- Ist diese alternative Finanzierung mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt?
- Wurde einer ggf. zusätzlichen Kreditaufnahme für den Neubau RIS II durch das Regierungspräsidium Freiburg zugestimmt?
- Wird die Verwaltung die laufende Planung bis zu einem neuen Beschluss des
Gemeinderates, dann auf Grundlage eines schlüssigen Gegenfinanzierungskonzeptes
aussetzen, bzw. ist dies mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt?
Wir bedanken uns für Ihre Mühe und eine möglichst zeitnahe Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen