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Mi, 15. September 2021

Erhaltungssatzung - Ja, aber mit Sinn und Verstand

Immer wieder hat der Gemeinderat in den letzten Jahren über soziale oder städtebauliche Erhaltungssatzungen abgestimmt. Was nach Ansicht der Freien Wähler Fraktion auch ein vollkommen sinniges Instrument ist, wenn es darum geht, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder das charakteristische Erscheinungsbild eines Quartiers zu erhalten, weshalb die Fraktion auch häufig dafür gestimmt hat. Jedoch immer unter der Prämisse, dass eine notwendige oder altersbedingte Sanierung für die jeweiligen Eigentümer auch weiterhin möglich sein muss. Von Seiten der Stadt wurden unsere Bedenken, ob durch die Erhaltungssatzungen sinnvolle und wünschenswerte Baumaßnahmen verhindert werden, mit dem Hinweis einer behutsamen Anwendung der sich aus der Erhaltungssatzung ergebenden baurechtlichen Schlussfolgerungen abgetan.

Nun wurde an die Fraktion ein Fall herangetragen, der jedoch zeigt, dass es einer Wohneigentümerin im Stühlinger aufgrund der Sozialen Erhaltungssatzung nicht möglich ist, eine bereits vorhandene Dachterrasse besser begehbar zu machen. Bislang gelangt man auf die kleine Dachterrasse nur über ein größeres Fenster. Es müsste nur der Fenstersturz abgetragen werden.

Doch diese kleine Baumaßnahme wird der Wohneigentümerin untersagt mit dem Hinweis, dass dadurch eine Wertsteigerung stattfinden würde, da durch den vereinfachten Dachterrassenzugang die Miete angehoben werden und so zu einer Verdrängung der vorhandenen Mieterstruktur führen könnte.

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