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Mi, 06. April 2022

Zukunft Eisstadion - Antrag auf Decklung abgelehnt

Änderungsantrag nach § 34 GemO

hier: Eisstadion Freiburg: Betriebsverlängerung der Echte-Helden-Arena und
Perspektiven für eine neue Eislaufinfrastruktur (G-22/066)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen/Gruppierungen beantragen, dass der letzte Satz des
Beschlussantrags Nr. 5 der Drucksache G-22/066 „Eisstadion Freiburg: Betriebsverlängerung
der Echte-Helden-Arena und Perspektiven für eine neue Eislaufinfrastruktur“ wie folgt
abgeändert wird:

5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit den Hallennutzenden und insbesondere
mit dem EHC Freiburgeine Grundsatzvereinbarung über eine Zusammenarbeit hinsichtlich
einer neuen DEL2/DEL-tauglichen Eislaufinfrastruktur zu verhandeln. Diese Vereinbarung soll
Regelungen zur finanziellen und sonstigen Beteiligung an Planung, Bau und Betrieb der
Eislaufinfrastruktur enthalten In finanzieller Hinsicht erwartet der Gemeinderat eine
Beteiligung des EHC Freiburg an den Planungs- und Baukosten in Höhe von 25 %,
jedoch insgesamt nicht mehr als 12 Mio. Euro. Eine finanzielle Beteiligung des EHC
Freiburg wird nicht erwartet, wenn lediglich eine nicht DEL-taugliche Eissporthalle
errichtet wird.

Statt wie bisher:

5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit den Hallennutzenden und insbesondere
mit dem EHC Freiburgeine Grundsatzvereinbarung über eine Zusammenarbeit hinsichtlich
einer neuen DEL2/DEL-tauglichen Eislaufinfrastruktur zu verhandeln. Diese Vereinbarung soll
Regelungen zur finanziellen und sonstigen Beteiligung an Planung, Bau und Betrieb der
Eislaufinfrastruktur enthalten. In finanzieller Hinsicht erwartet der Gemeinderat eine
Beteiligung an den Gesamtkosten in Höhe von mindestens 25 Prozent.
Ebenso beantragen wir die Streichung des Wortes „insbesondere“ sowohl in der
Beschlussvorlage Ziffer 5 als auch auf Seite 9, dritter Absatz.

Begründung:

Der bisherige Beschlussantrag ist zu ungenau und definiert daher die Erwartungen des
Gemeinderates an den EHC Freiburg nur unzulänglich. Darüber hinaus werden Planung- und
Baukosten mit den laufenden Betriebskosten der Auslaufhalle vermischt. Die Quote in Höhe
von 25 % soll offensichtlich auch für Betriebskosten gelten, wobei völlig offen ist, um welche
Betriebskosten es sich im eigentlichen Sinn handelt. Zudem hat die Verwaltung selbst
vorgetragen, dass die Profis des EHC Freiburg lediglich 10 % der Eisfläche beansprucht.
Die Quote in Höhe von 25 % ist aus Sicht der Antragsteller daher nicht nachvollziehbar.
Konkrete Beteiligung des EHC an den später entstehenden laufenden Betriebskosten kann
und sollte nicht pauschal geregelt werden. Derartige Regelungen sind Gegenstand der in dem
Beschlussantrag genannten Vereinbarungen mit dem EHC.

Der geänderte Beschlussantrag soll zudem Rechtssicherheit in Bezug auf den erwarteten
finanziellen Beitrag des EHC Freiburg an den Planungs- und Baukosten schaffen. Die Höhe
der Baukosten ist nach dem Inhalt der Beschlussvorlage völlig variabel. Zu erwartende
Baukostensteigerungen, aber auch Baukostensteigerungen durch Fehlplanungen und
sonstige unerwartete Ereignisse, beinhalten für den EHC eine große Unsicherheit in Bezug
auf die finanziellen Verpflichtungen. Es trägt daher einerseits zur Verbindlichkeit der
Erwartungen des Gemeinderates, andererseits aber auch zu den konkreten finanziellen
Belastungen des EHC bei, wenn insoweit eine klare Summe als Höchstgrenze genannt wird.
Für den EHC Freiburg wird es allemal schwer sein, die geforderte finanzielle Beteiligung
darzustellen. Insoweit dürfte eine klare Definition der Erwartungen des Gemeinderates zur
Realisierung dieser Anforderungen beitragen.

Klargestellt werden sollte auch, dass eine finanzielle Beteiligung des EHC Freiburg nicht
erwartet wird, wenn eine nicht DEL-taugliche Eissporthalle erbaut wird. Dies ergibt sich nur
indirekt aus der Begründung.

In der Beschlussvorlage heißt es sowohl unter der Ziffer 5 als auch auf Seite 9 (dritter Absatz),
dass eine finanzielle Beteiligung „insbesondere“ vom EHC Freiburg erwartet wird. Dies
impliziert die Erwartung, dass eine solche finanzielle Beteiligung auch von anderen Nutzern
erwartet wird, was nach hiesiger Auffassung jedoch nicht der Fall ist. Insoweit wird um
Klarstellung gebeten und um Streichung des Wortes „insbesondere“.

Mit freundlichen Grüßen
gez.

Dr. Johannes Gröger
Freie Wähler

Gregor Mohlberg Felix Beuter
Eine Stadt für alle Eine Stadt für alle

Franco Orlando
FDP/BfF

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