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Do, 24. März 2022

Wahloption für Wohnbaugenossenschaften

Antrag nach § 34 GemO
hier:

1. Modifizierung des Beschlusses, keine städtischen Grundstücke zu verkaufen

2. Der Beschluss des Gemeinderates, 50% der neu geschaffenen
Geschossfläche müssen geförderter Wohnraum sein, findet bei
gemeinwohlorientiertem genossenschaftlichen Bauen keine Anwendung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

die Freien Wähler beantragen, dass der Beschluss des Gemeinderates G-18/232.1,
(Information zur Erbbaurechtsverwaltung, Verkauf von stadteigenen
Erbbaugrundstücken) für Wohnbaugenossenschaften aufgehoben wird, bzw. ihnen
eine Wahloption angeboten wird, wonach sie entscheiden können, ob sie das
städtische Grundstück als Erbbaurecht oder käuflich (mit An-, Vor- und
Wiederkaufsrecht) erwerben möchten. Zudem soll die im Beschluss G-15/024.1
(Handlungsprogramm Wohnen) festgesetzte 50:50 Quote bei gemeinwohlorientierten
Genossenschaften keine Anwendung finden.

Begründung:
Die Freien Wähler haben von Anfang an massive Kritik daran geübt, dass
gemeinwohlorientierten Wohnbaugenossenschaften zukünftig, also auch in den
geplanten Baugebieten Kleineschholz und dem neuen Stadtteil Dietenbach,
Baugrundstücke nur noch in Erbpacht überlassen werden sollen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart zeigt mit ihrem am 17. Februar 2022 beschlossenen
Grundsatzbeschluss zur Bodenpolitik (siehe Anhang), wie die Interessen der Stadt
und der Baugenossenschaften miteinander vereinbart werden können. Denn dort
erfolgt die Vergabe städtischer Baugrundstücke für Geschosswohnungsbau im
Wahlrecht als Erbbaurecht oder Kauf (mit An-, Vor- und Wiederkaufsrecht) für
wohnungsunternehmen mit genossenschaftlichem Ansatz.

Genau das sollte in Freiburg auch möglich sein, denn Genossenschaften erwerben
Baugrundstücke ausschließlich mit dem Ziel, darauf preisgünstigen und
sozialverträglichen Wohnraum zu schaffen. Mit dem Beschluss, dass sie Grundstücke
nur noch in Erbbaurecht erwerben dürfen, können die Genossenschaften diesem Ziel
nicht mehr gerecht werden, da sich letztendlich bei Erbpacht die Miete um bis zu 2,00
€ pro Quadratmeter und Monat verteuern würde.

Das Schreiben des Finanzbürgermeisters Stefan Breiter vom 23.03.2022 ändert an
dieser Einschätzung nichts, denn es geht nicht um eine Abwägung der
unterschiedlichen Konditionen der Erbpacht, sondern schlichtweg darum, dass der
Nichterwerb von Eigentum am Baugrund genossenschaftliches Bauen nachhaltig
verhindert.

Auch das Argument, dass die Stadt Bodenspekulation verhindern will, greift bei
gemeinwohlorientierten Genossenschaften und einem zu vereinbarenden WiederAnkaufsrecht nicht.
Die jetzige Vorgehensweise der Stadt Freiburg widerspricht also ihrem eigenen
Anspruch, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Außerdem ist der sogenannte 50:50 Beschluss bei genossenschaftlichen Bauen fehl
am Platz. Genossenschaften bauen für ihre Mitglieder preisgünstigen Wohnraum.
Wären sie verpflichtet, 50% geförderten Wohnraum zu bauen, wären die restlichen 50
% völlig überteuert und stünden den eigenen Mitgliedern nicht mehr im Sinne des
genossenschaftlichen Bauens zur Verfügung.

50% geförderter Mietwohnungsbau ist allemal überzogen, denn der ebenfalls in der
Gesellschaft vorhandenen Mittelschicht muss in gleicher Weise Wohnraum angeboten
werden. Diejenigen, vor allem die sogenannten Schwellenhaushalten, wie zum
Beispiel Familien, die keinen Anspruch auf geförderten Mietwohnungsraum haben,
darf die Chance, eine bezahlbare Wohnung zu finden, nicht versperrt werden.

Aus diesen Gründen fordern wir, dass der Beschluss, städtische Grundstücke auch an
Wohnbaugenossenschaften nur in Erbbaurecht zu vergeben, aufzuheben und ihnen
stattessen ein Wahlrecht zwischen Erbbaurecht und Kauf mit Sicherungsoption für den
Rückerwerb anzubieten ist. Zudem fordern wir, dass für gemeinwohlorientierte
Genossenschaften der 50:50 Beschluss nicht zur Anwendung kommen muss.

Mit freundlichen Grüßen

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