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Mi, 08. Dezember 2021

Freie Wähler rügen Verhalten der AfD-Stadträte

Freiburg, 08.12.2021

Nichtteilnahme der AfD-Stadträte Dr. Huber und Mandic an Präsenzsitzungen
des Gemeinderats

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
unsere Fraktion bedankt sich für die Übersendung des Schreibens der AfD-Stadträte
vom 06. Dezember 2021 an die Verwaltung sowie die entsprechende Antwort von
Herrn Meder vom 07. Dezember 2021.

Das Schreiben der AfD-Stadträte vom 06. Dezember 2021 war uns bei unserem
Wortbeitrag im nichtöffentlichen Teil des HFA am 06. Dezember 2021 nicht bekannt.
Wie Sie wissen, hatte unsere Fraktion mit großer Zustimmung der anwesenden
Teilnehmenden des HFA darum gebeten, Herrn Dr. Huber sowie Herrn Mandic darauf
hinzuweisen, dass es eine Pflicht von gewählten Gemeinderätinnen und -räten ist, an
den Sitzungen des Gemeinderates, den Ausschüssen etc. teilzunehmen. Auch die
„Stadträte der AfD Gruppe“ erhalten eine Aufwandsentschädigung und sollten
dementsprechend ihren Pflichten nachkommen.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die aktuelle Corona-Verordnung des Landes
Baden-Württemberg von Herrn Dr. Huber und Herrn Mandic geradezu als
willkommener Anlass genommen wird, ihr bereits seit Monaten festzustellende
Fernbleiben von Sitzungen zu rechtfertigen. Von Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt,
die sich um ein Mandat im Gemeinderat bemühen, sollte erwartet werden, dass sie vor
einer Gemeinderatswahl prüfen, ob sie willig und auch (zeitlich) in der Lage sind, bzw.
sein wollen, ein ihnen anvertrautes Mandat verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Erschwerend kommt hinzu, dass in Unkenntnis des Inhalts von Ausschusssitzungen in
den jeweiligen Gemeinderatssitzungen Fragen gestellt werden, die bei einer
pflichtgemäßen Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen schon längst
beantwortet gewesen wären. Wir sehen dies nicht nur als einen Verstoß gegen die
Pflichten gewählter Gemeinderäte an, sondern zudem ist ein solches Verhalten auch
unkollegial. Dies völlig unabhängig von dem Inhalt der jeweiligen Wortmeldungen,
denen wir insoweit mit großer inhaltlicher Kritik gegenüberstehen.

Das Schreiben der „Stadträte der AfD Gruppe“ vom 06. Dezember 2021 verkennt
zudem den wesentlichen Aspekt der Corona VO Baden-Württemberg. Dr. Huber und
Mandic mögen frei und unabhängig entscheiden, ob sie sich impfen lassen, oder eben
auch nicht. Hierum geht es in der genannten Verordnung nicht.

Die sogenannte 3G-Regelung besagt lediglich, dass für nicht immunisierte Personen
eine sogenannte Testpflicht besteht. Es geht also im Kern der Regelung darum, dass
nicht immunisierte Personen durch eine Testung, soweit dies überhaupt möglich ist,
sicherzustellen haben, dass Dritte nicht infiziert werden. Dies hat vorliegend die
Verwaltung zu überprüfen, was unsere Fraktion ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
Es darf von Erwachsenen und verantwortungsbewussten Mitbürgerinnen und
Mitbürgern dieser Stadt, vor allem aber auch von gewählten Vertreterinnen und
Vertretern des Gemeinderates der Stadt Freiburg so viel Rücksichtnahme verlangt
werden, um eine Fremdgefährdung von Teilnehmenden von Präsenzsitzungen
sicherzustellen. Dies ist keine Frage der Einstellung zur Corona-Politik dieses Landes,
sondern eine zutiefst humane und im Prinzip sich selbst beantwortende Fragestellung.

Unsere Fraktion hofft, dass die Verwaltung bei ihrer klaren Haltung bleibt, wozu sie,
aufgrund der aktuellen Verordnungen ja auch angehalten ist, und dass eine Teilnahme
von nicht immunisierten, bzw. nicht aktuell getesteten Personen an Präsenzsitzungen
des Gemeinderates und an Ausschusssitzungen untersagt bleibt.

In der Verweigerung sich testen zu lassen, liegt letztendlich auch eine Verweigerung
an den Ausschusssitzungen teilzunehmen, was mit den im Schreiben der
Stadtverwaltung vom 07. Dezember 2021 genannten Konsequenzen zu sanktionieren.

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