Do, 22. Juli 2021
hier: Änderung der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg im Breisgau“ (DS G-21/088.1)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
in der Anlage zur Drucksache G-21/088 lautete der § 13 Absatz 1 „Auf öffentlichen Kinderspielplätzen sind das Rauchen sowie der Konsum von alkoholhaltigen Getränken untersagt.“ In der Anlage zur Drucksache G-21/088.1 ist das Verbot zum Konsum alkoholischer Getränke gestrichen.
Wir bitten daher um eine kurze schriftliche Beantwortung vor der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27. Juli 2021, folgender Frage bezüglich des Tagesordnungspunkts 18 „Änderung der Polizeiverordnung ‘“ (DS G-21/088.1).
1) Ist es richtig, dass nach der neuen Polizeiverordnung der Konsum von Alkohol auf Kinderspielplätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit, also auch während der üblichen Aufenthalts- und Spielzeiten von Kleinkindern und Kindern, erlaubt sein soll?
Wir bedanken uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Gröger Kai Veser Gerlinde Schrempp
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender Stadträtin
Anfrage zur Änderung der Polizeiverordnung
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu TOP 18 der Gemeinderatsitzung am Dienstag, 27. Juli 2021hier: Änderung der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg im Breisgau“ (DS G-21/088.1)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
in der Anlage zur Drucksache G-21/088 lautete der § 13 Absatz 1 „Auf öffentlichen Kinderspielplätzen sind das Rauchen sowie der Konsum von alkoholhaltigen Getränken untersagt.“ In der Anlage zur Drucksache G-21/088.1 ist das Verbot zum Konsum alkoholischer Getränke gestrichen.
Wir bitten daher um eine kurze schriftliche Beantwortung vor der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27. Juli 2021, folgender Frage bezüglich des Tagesordnungspunkts 18 „Änderung der Polizeiverordnung ‘“ (DS G-21/088.1).
1) Ist es richtig, dass nach der neuen Polizeiverordnung der Konsum von Alkohol auf Kinderspielplätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit, also auch während der üblichen Aufenthalts- und Spielzeiten von Kleinkindern und Kindern, erlaubt sein soll?
Wir bedanken uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Gröger Kai Veser Gerlinde Schrempp
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender Stadträtin