Fr, 27. März 2020
In Zeiten wie diesen ist Zusammenhalt das Gebot der Stunde. Jetzt muss sich zeigen, dass das Wir größer ist, als das Ich. Dazu zählen moderate Regelungen für fällige Pachtzahlung von Händlern, Gastonomen und Gewerbetreibenden, bis hin zum vollständigen Verzicht. Auch die schwierige Situation des Handwerks muss dabei berücksichtigt werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert schnell über ein Modell der „Sonderinsolvenz Corona“ mit Restschuldbefreiung, verbunden mit einem effektiven Existenzwiederherstellungsprogramm zu entscheiden, damit es in den Städten und Gemeinden auch nach der Krise einen lebendigen und vielfältigen Einzelhandel, Restaurants, Cafés usw. gibt.
Nagelprobe für die Solidarität
Mit Ausbruch des Coronavirus in Deutschland hat sich beinahe für jede und jeden von uns das Leben grundlegend verändert. Sich mit Freunden treffen, ins Restaurant gehen, ein Kino- oder Konzertbesuch, Einkaufen oder einfach im Park sitzen – all das ist momentan nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich, weil es die Ausbreitung von Covid-19 rasant potenziert. Daher war es richtig, dass die Stadt Freiburg als erste Großstadt Deutschlands seit vergangenem Samstag ein Betretungsverbot für öffentliche Räume verordnet hat. Freiburg wäre nicht Freiburg, hätte sich nicht binnen kürzester Zeit ein solidarisches Netzwerk aufgebaut - und das bereits vor der Ausgangsbeschränkung -, welches jene unterstützt, die zur Risikogruppe zählen und sich daher in häusliche Isolation zurückgezogen haben. Einkaufshilfen, Fahrradkuriere, Gassi-Begleitung: Viele Menschen zeigen sich solidarisch und bieten ihre Hilfen an. Es muss jedoch auch an den Einzelhandel, die Gastronomie und all jene gedacht werden, die aufgrund von Corona ihre Geschäfte, Restaurants aber auch Büros schließen mussten und somit keine Einnahmen, aber dennoch laufende Kosten haben. Viele von ihnen sehen ihre und die Existenz ihrer Angestellten bedroht. Hier ist die Solidarität von Vermietern und sonstigen Vertragspartnern gefragt. Es hilft nichts, nur zu rufen: „Der Staat soll’s richten!“.In Zeiten wie diesen ist Zusammenhalt das Gebot der Stunde. Jetzt muss sich zeigen, dass das Wir größer ist, als das Ich. Dazu zählen moderate Regelungen für fällige Pachtzahlung von Händlern, Gastonomen und Gewerbetreibenden, bis hin zum vollständigen Verzicht. Auch die schwierige Situation des Handwerks muss dabei berücksichtigt werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert schnell über ein Modell der „Sonderinsolvenz Corona“ mit Restschuldbefreiung, verbunden mit einem effektiven Existenzwiederherstellungsprogramm zu entscheiden, damit es in den Städten und Gemeinden auch nach der Krise einen lebendigen und vielfältigen Einzelhandel, Restaurants, Cafés usw. gibt.