Fr, 05. Juni 2020Redeordnung und Bürgerfragestunde im Gemeinderat
Die Redezeit im Freiburger Gemeinderat sollte nach unserer Auffassung für alle Fraktionen/Gruppierungen in Sachdebatten auf maximal fünf Minuten beschränkt und das Rederecht aufgrund der Meldung erteilt werden. Eine Sichtung der Geschäftsordnungen der zehn größten Städte Baden-Württembergs ergab, dass es nur in Freiburg eine Redezeitbegrenzung in Abhängigkeit von der Fraktions-/Gruppenstärke gibt. Auch erteilt in den meisten anderen Städten der Oberbürgermeister das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Kleinere Fraktionen/Gruppierungen sollten die gleiche Argumentationszeit wie größere haben. Fünf Minuten sind durchaus ausreichend, um Meinungen und Zusammenhänge darzulegen. Durch Änderung der Reihenfolge aufgrund der Wortmeldung wäre es allen möglich, ihre Argumentationen eigenständig und frühzeitig zu Gehör zu bringen. „Somit käme eine echte Debatte mit Austausch von Argumenten, statt dem bloßen Vorlesen von eigenen Standpunkten zustande“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Gröger. Auch würde sich das Zuhörerinteresse deutlich erhöhen. In öffentlichen Gemeinderatssitzungen bieten viele Städte in BW – und auch die Freiburger Ortschaften – Bürgerfragestunden an. Die Stadt Freiburg jedoch nicht. Aber gerade einer Stadt wie Freiburg, die sich Bürgerbeteiligung sowie Transparenz auf die Fahnen geschrieben hat, würde es gut anstehen, eine solche Bürgerfragestunde zumindest zur Erprobung einzuführen. Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch von einer Mehrheit im Gemeinderat abgelehnt, unverständlicher Weise auch von kleineren Fraktionen.
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27.01.2025
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