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Fr, 20. November 2020

Tempo 40 - Wo (k)ein Wille, da (k)ein Weg

Ende März 2020 haben die Freien Wähler einen Vorstoß gewagt, um die Möglichkeiten einer generellen Geschwindigkeitsregelung von 40 km/h im Freiburger Stadtgebiet zu prüfen. Vorangegangen war der Regulierungswahn und die für normale Verkehrsteilnehmende nicht mehr nachzuvollziehenden Geschwindigkeitsregelungen, die offensichtlich einen für die städtischen Finanzen sehr willkommenen Nebeneffekt haben. Die Bußgeldkasse klingelt kräftig. Manch einer nennt das Abzocke. Die Antwort der Verwaltung war ernüchternd: Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage. Mitgeteilt wurde auch, dass man zwar einer solchen Lösung „offen gegenüber stehe“, dass aber leider ein entsprechender Vorstoß sowohl vom Bundesverkehrsministerium, als auch vom Ministerium für Verkehr in Stuttgart abgelehnt wurde. Im Zuge unserer Recherchen erfuhren wir, dass die Stadt Frankfurt a. M. ab Januar 2021 in der Innenstadt Tempo 40 einführt. Aber nicht nur in Hessen klappt das, was in Freiburg scheinbar nicht umzusetzen ist. Auch Städte in Baden-Württemberg haben unlängst großflächig Tempo-40-Zonen eingeführt. Darunter sogar die Landeshauptstadt Stuttgart. Dass es keine gesetzliche Regelung für eine generelle Geschwindigkeit von 40 km/h innerorts gibt, war uns natürlich zum Zeitpunkt der Antragstellung klar. Dafür müssen individuelle Lösungen gefunden werden und gewollt sein! Wir haben deshalb erneut bei der Verwaltung angefragt, ob sie sich z.B. an die Stadt Frankfurt a. M. angelehnte Regelung für Freiburg vorstellen kann und folglich die Bereitschaft zu einem Entwicklungsprozess besteht. Eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung würde nicht nur der Umwelt sowie dem Klima zugutekommen, sondern maßgeblich zu einer Vereinfachung der Verkehrsregelung beitragen.

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